Höhere Steuern und mehr Pflichten: Das kommt 2012 auf Eigentümer und Mieter zu

Mieten: Noch ist das Gesetz nicht durch, aber es liegt bereits auf dem Tisch des Justizministeriums: Künftig soll der Mieter bei energetischen Sanierungen, die mehr als drei Monate dauern, keine Mietminderung mehr durchsetzen können. Zudem soll es für Vermieter in Zukunft schneller möglich sein Zwangsräumungen durchführen zu lassen. Außerdem soll bei Nichtzahlung einer Kaution eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden können.

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Hausbesitzer in der Räumungspflicht

Mit anhaltendem Schneefall können Gehwege zunehmend zu gefährlichen Rutschbahnen werden, wenn nicht rechtzeitig und gründlich geräumt worden ist. Diese unliebsamen Erfahrungen machten viele Bürger auf Schuster Rappen in den vergangenen zwei langen kalten Wintern. Besonders das Wechselspiel von Tauwetter und Frost erhöht die Gefahr. Der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen ist eigentlich Sache der Kommunen. Doch fast alle Städte und Gemeinden haben per Satzung festgelegt, dass sie die Pflicht an die Haus- und Grundstückseigentümer weitergeben.

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Tipps zum Lüften im Winter

Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden. „Feuchtigkeit und Schimmel haben in der Regel keine Chance, wenn beim Lüften wichtige Grundregeln beachtet werden“, sagt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Hausverwaltung im IVD.

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Einsichtnahme des Notars in das Grundbuch

Ein Notar darf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens das Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht einsehen, ohne sich eines dahinter stehenden rechtlichen Interesses eines Berechtigten zu versichern. Dies auch dann nicht, wenn der Makler ihm zuvor zugesagt hat, solche Anfragen nur bei Vorliegen eines konkreten (Makler) Auftrages zu stellen, wenn der Grundbuchauszug der Vorbereitung einer „in absehbarer Zeit“ anstehend Beurkundung dienen soll.

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Gewerblicher Grundstückshandel

Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn innerhalb eines so genannten Beurteilungszeitraums von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke verkauft werden, die der Verkäufer jeweils weniger als zehn Jahre in seinem Eigentum hatte (Besitzdauer). Gehört der Verkäufer der Immobilienbranche an, verkürzt sich die Besitzdauer auf fünf Jahre.

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Mehr Verbraucherschutz...

...durch Änderung der Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 musste in einigen Punkten an neuere Entwicklungen angepasst werden. Die geänderte Trinkwasserverordnung trat am 1. November 2011 in Kraft.

Neben Klarstellungen und der Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ging es auch um Anpassung an europarechtliche Vorgaben sowie um Entbürokratisierung. Die Wahrung des hohen Qualitätsstandards des Trinkwassers in Deutschland ist und bleibt oberstes Ziel.

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Die meisten Kunden sind mit ihrem Makler zufrieden

Mehr als drei Viertel aller Kunden (76 Prozent) ist mit den Dienstleitungen von Immobilienmaklern zufrieden. 68 Prozent der Käufer und 84 Prozent der Verkäufer würden ihren Makler weiterempfehlen. Insbesondere Kunden von IVD-Mitgliedern sind zufrieden: 86 Prozent würden "ihren" IVD-Makler weiterempfehlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Forsa-Umfrage bei mehr als 1000 Kunden von Immobilienmaklern, die eine Immobilie mit Hilfe eines Makler gekauft oder verkauft haben. Sowohl Verkäufer als auch Käufer zeigten sich mit den Leistungen ihres Immobilienmaklers insgesamt zufrieden.

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