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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 15. Februar 2012 10:07
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn innerhalb eines so genannten Beurteilungszeitraums von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke verkauft werden, die der Verkäufer jeweils weniger als zehn Jahre in seinem Eigentum hatte (Besitzdauer). Gehört der Verkäufer der Immobilienbranche an, verkürzt sich die Besitzdauer auf fünf Jahre.
Nach dem Urteil des BFH vom 5.5.2011 ist ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern nur ein Objekt i.S. dieser „Drei-Objekt-Grenze“.